IDW S6 – Inhalte und Kriterien für Sanierungsgutachten
Was ist ein IDW-S6-Gutachen?
Das IDW-S6-Gutachten ist ein Gutachten, welches aufzeigt ob ein Unternehmen in einer Krisensituation nachhaltig und erfolgreich saniert werden kann.
Wann wird ein Sanierungsgutachten verlangt?
Das Gutachten gibt der Bank oder anderen Finanzierungspartnern die Information darüber, ob das Unternehmen langfristig und erfolgreich am Markt bestehen kann. Durchleuchtet werden die Wettbewerbs- und Renditefähigkeit des Unternehmens. Ein Sanierungsgutachten gibt damit auch Unternehmen in Verlustsituationen eine Grundlage für die Kreditvergabe. Eine plausible und transparente Darstellung der zukünftigen Ertragslage und Wettbewerbsfähigkeit ist für die Kreditvergabe unverzichtbar. Hierzu werden die „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (MaRisk) und Basel-Richtlinien zu Grunde gelegt. Besteht eine Ergebnis- und Liquiditätskrise, werden von Finanzierungspartnern nur Kredite vergeben, wenn ein Sanierungsgutachten eines unvoreingenommen und qualifizierten Berater mir einer positiven Fortführungsprognose vorliegt. Mit einem positiven Sanierungsgutachten sichert sich das Finanzinstitut vor der Haftungsfalle ab, falls es doch zu einer Insolvenz kommt.
Wie definiert sich der IDW-S6-Standard?
Unternehmen sowie auch Krisen sind unterschiedlich – trotzdem hat das IDW, das Institut der Wirtschaftsprüfer, mit dem IDW-Standard S6 einen Branchenstandard etabliert. Die Anforderungen an ein Sanierungsgutachten nach dem IDW-S6-Standard werden von Wirtschaftsprüfern und Finanzieren als Grundlage herangezogen. Um den Mindeststandard zu gewährleisten und den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an die Qualität der Sanierungsgutachten zu genügen. In dem Sanierungsgutachten geht es zum einen um die Feststellung der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens mit dem Blick auf eine mögliche Insolvenzgefahr. Im zweiten Schritt geht es um die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens mit dem Blick auf dessen Wettbewerbsfähigkeit.
Beschreibung von Auftragsgegenstand und -umfang
Basisinformation über die wirtschaftliche und rechtliche Ausgangslage
Feststellung des Krisenstadiums
Analyse der Krisenursachen
Aussage zur Unternehmensfortführung
Ausrichtung am Leitbild des sanierten Unternehmens
Stadiengerechte Bewältigung der Unternehmenskrise
Integrierte Sanierungsplanung
Zusammenfassung und Formulierung über die Fortführungsfähigkeit
Wann gilt ein Unternehmen nach IDW-S6 als sanierungsfähig?
Folgende zwei Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Unternehmen als sanierungsfähig gilt:
Fortführungsfähigkeit:
Die Finanzierung des Unternehmens muss für den prognostizierten Zeitraum mit hoher Wahrscheinlichkeit gesichert sein.
Nachhaltige Fortführungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit:
Das Unternehmen muss im Wettbewerb bestehen können und rentabel wirtschaften.
Eine angemessene und branchenübliche Rendite sowie eine branchenübliche Eigenkapitalausstattung müssen mittelfristig erreicht werden.
Sicherstellung der Rückzahlung der Finanzierung
Steigerung der Attraktivität für Kapitalgeber
Langfristig gefestigte Position im Markt
Wie sieht die eigentliche Restrukturierungsarbeit aus?
Nach der Festlegung einer positiven Fortführungsprognose beginnt die eigentliche Restrukturierungsarbeit. Das Leitbild des sanierten Unternehmens muss ausgearbeitet und ein wertschaffendes Geschäftsmodell entwickelt werden. Maßnahmen müssen abgeleitet, terminiert und beziffert werden um eine drohende Insolvenz abzuwehren und den im Leitbild festgelegten Soll-Status herzustellen. Für die Banken und Finanzierungspartner ist insbesondere eine integrierte Liquiditäts-, Ertrags- und Vermögenplanung wichtig.
Über BPS-ONE
Als Unterstützung für die Erstellung eines IDW-S6-Gutachtens bietet BPS-ONE eine integrierte Liquiditäts-, Ertrags- und Vermögenplanung mit dem Add-On für die Krisenanalyse an (www.bps-one.expert/bps-one-addon). Die Ergebnisse der Krisenanalyse helfen bei der qualifizierten und schnellen Einschätzung der Sanierungseignung.